Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Elektro & Montagebau Zill GbR

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Elektro und Montagebau Zill GbR gegenüber unseren Kunden.

1.2. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Durchführung der Leistung zustande.

2.3. Technische Änderungen, Anpassungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

 

3. Leistungsumfang

3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.

3.2. Arbeiten, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind (wie Maler-, Spachtel- oder Nacharbeiten), gehören nicht zum Leistungsumfang.

3.3. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Zusätzliche Leistungen oder Materiallieferungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.

4.3. Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.

4.4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie Mahngebühren zu berechnen.

 

5. Ausführung der Arbeiten

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, einen barrierefreien Zugang zu den Arbeitsbereichen sicherzustellen.

5.2. Während der Bauphase ist der Kunde verpflichtet, Toiletten für unsere Mitarbeiter und Subunternehmer auf der Baustelle bereitzustellen.

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsbereiche frei zugänglich zu halten und notwendige Strom- und Wasseranschlüsse bereitzustellen.

5.4. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden oder unvorhersehbare Umstände (z. B. höhere Gewalt) entstehen, verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

 

6. Abnahme und Mängelanzeige

6.1. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, die Leistungen unverzüglich abzunehmen.

6.2. Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung.

6.3. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine Mängel angezeigt wurden.

 

7. Gewährleistung

7.1. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Frist beträgt 2 Jahre ab Abnahme.

7.2. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist.

7.3. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht.

 

8. Haftung

8.1. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

8.2. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Weiterverarbeitung oder Wartung durch den Kunden entstehen, haften wir nicht.

8.3. Die Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben diese vorsätzlich verursacht.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Alle gelieferten Materialien und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

9.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns bei Beschädigung oder Verlust unverzüglich zu informieren.

 

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig über alle technischen Gegebenheiten und Gefahren auf der Baustelle zu informieren.

10.2. Er hat dafür zu sorgen, dass andere Gewerke unsere Arbeiten nicht behindern oder verzögern.

10.3. Es obliegt dem Kunden, geeignete sanitäre Anlagen (Toiletten) für unsere Mitarbeiter während der Bauphase bereitzustellen.

 

11. Datenschutz

11.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

11.2. Unsere Datenschutzerklärung ist auf unserer Website einsehbar oder kann auf Wunsch bereitgestellt werden.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Plön.

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